Samstag, 12. Februar 2011

Parallelwelt Rentenversicherung

Aus der Arbeitslosenverwaltung ist die Überarbeitung und Inkompetenz vieler Mitarbeiter bekannt und eine der Grundlagen von hunderttausenden Klagen bei Sozialgerichten. Wesentlich sind hier die unausgegorenen Sozialgesetzbücher, die seit Jahren durch Gerichtsbeschlüsse korrigiert und interpretiert werden. In der Rentenversicherung scheint es auch widerstreitende Interpretationen von Gesetzen und Verordnungen zu geben.

Ich bin selbstständig und ich habe das Recht freiwillig Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen. Dies wollte ich auch zu Beginn meiner Tätigkeit machen und ließ mir bei der Landesversicherungsanstalt hier in Hannover einen Beratungstermin geben. Der Beratungsbedarf war damals offensichtlich so hoch, dass ich mehrere Wochen auf meinen Termin warten musste.
Der Sachbearbeiterin schilderte ich meine Einkommenssituation und meinen Wunsch, von diesem die gesetzliche Quote als Rentenversicherungsbeitrag zu leisten. Das klingt einfach, war es aber überhaupt nicht. Selbstständige mit prekären Einkommen waren dieser Sachbearbeiterin scheinbar vorher noch nicht bekannt gewesen. Nach einer Viertelstunde entschuldigte sie sich und ging um sich von ihrer Vorgesetzten beraten zu lassen. Mit diesen Informationen wurden nun Formulare ausgefüllt und schließlich nach einer Unterschrift hatte ich eine Kontonummer und eine Summe, die ich zahlen sollte (und wollte).
Die Formulare waren für meinen Fall falsch und entsprechend floss das Geld auch auf das falsche Konto bei der Rentenversicherung. Dies erfuhr ich aber erst Monate später durch einen Brief aus Berlin von der Deutschen Rentenversicherung. Ungefähr gleichzeitig erhielt ich Mahnschreiben von einer anderen Abteilung, denn die Sachbearbeiterin (in Hannover oder Berlin) hatten das Formular auch noch falsch abgeschrieben. Dort hatte ich ausdrücklich angegeben, dass ich einmalig für einen definierten Zeitraum eine Zahlung leiste und danach arbeitslos war und das Arbeitsamt einen nominellen Rentenbeitrag für mich abführte. In Berlin wurde mein Einkommen fortgeschrieben und eine vierstellige Summe an fehlenden Rentenbeiträgen eingefordert. Ich legte Widerspruch ein und erhielt vier Wochen später eine erneute Forderung nunmehr mit Säumniszuschlägen. Telefonisch erfuhr ich, dass eine Reaktion auf einen Widerspruch 4-6 Wochen dauern kann.
Im Endergebnis behauptete die Deutsche Rentenversicherung, dass ich nicht berechtigt sei für befristete Verträge einen Rentenbeitrag zu leisten. Die von mir gezahlten Rentenbeiträge könnte ich mit einem beigefügten Formular wieder zurückfordern.
Ob mich die Rentenversicherung Hannover falsch beraten hat oder ob die Sachbearbeiterin in Berlin überfordert war, ist mir egal. Ich forderte meine Rentenversicherungsbeiträge zurück und hatte nach der üblichen Bearbeitungszeit von mehreren Wochen einen ungeplanten Geldsegen.
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Siehe auch Parallelwelt Finanzamt.

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