Mittwoch, 12. Juni 2013

Datensammelwut

Moderne Technik verführt. Der US-Geheimdienst NSA sammelt Daten (Faxe, E-Mails, Telefondaten). Das ist seine Aufgabe und deshalb ist das Erstaunen und die Empörung über das Programm Prism für mich nur bedingt verständlich.

Hier in Deutschland wird auch gesammelt. Von der jeweiligen Landespolizei in den 16 Bundesländern, der Bundespolizei, den 17 Inlandsgeheimdiensten und anderen Institutionen. Sie nennen es präventiv, doch tatsächlich geht es im Kontext von Demonstrationen um Einschüchterung und Kriminalisierung.
Früher war das langwierig. Eine ED-Behandlung dauert und auch die Weitergabe der "Perso"-Daten über Funk bindet "Sicherheits"-Kräfte. Handy-Daten waren zunächst zu komplex. Im Wendland wurde während der jährlichen CASTOR-Festspiele das Handynetz abgeschaltet, um die Kommunikation der Demonstranten zu behindern.
Heute wird die ID-Karte an Polizeisperren gescannt und eine Funkzellenanfrage registriert Handy-Standorte und alle Verbindungen. Die moderne Technik schüchtert mich nicht ein, da die Masse der Daten das System fluten.

Dennoch möchte man schon wissen, was so in den staatlichen Datenspeichern gesammelt wurde und nicht gelöscht wurde.

Ich habe viele der genannten Datenerfassungen zum Teil mehrmals persönlich erlebt. Es waren stets friedliche Demonstrationen gegen Atommüll, Atommüllproduzenten, US-Atomraketen, Diktatorenbesuche, NATO-Manöver, etc.

Die taz verweist nun auf die Datenschutz-Plattform datenschmutz.de. Dort kann mit wenigen Klicks eine unverfänglich formulierte aber zwingende Datenauskunft an verschiedene staatliche Einrichtungen formuliert werden.

Das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung wird nicht immer gewahrt und "Sicherheits"-Behörden muss durch solche Anfragen von vielen Personen immer wieder klar gemacht werden, dass Datensammeln kein Selbstzweck ist.

Übrigens wird auf diesem Weg keine Informationen aus der nicht-digitalen Vergangenheit bekannt und bis zu einer Löschung von Daten ist es dann noch ein langer juristischer Weg.

Bundesdatenschutzgesetz
§ 19 Auskunft an den Betroffenen
(1) Dem Betroffenen ist auf Antrag Auskunft zu erteilen über
1. die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen,
2. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die die Daten weitergegeben werden, und
3. den Zweck der Speicherung. (...)
(Vollständiger Text auf dem Server des BM Justiz)

Keine Kommentare: